Barrierefreie Websites
Was Sie jetzt über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wissen müssen!
Ab dem 28. Juni 2025 wird es in Deutschland für viele Unternehmen zur Pflicht, Barrierefreiheit nicht nur als Option, sondern als Standard zu verstehen. Machen Sie jetzt unseren praktischen Self-Check und erfahren Sie nach wenigen Klicks, ob Sie betroffen sind und handeln müssen. Die Uhr tickt, und die kommenden Monate bieten die Chance, sich auf diese bedeutende Veränderung vorzubereiten. Inklusion ist der Schlüssel zu Ihrem digitalen Erfolg. Wir unterstützen Sie dabei und halten Sie mit dieser regelmäßig aktualisierten Seite auf dem Laufenden.
Barrierefreiheit indes beginnt bereits in unseren Köpfen – und in unserer Sprache! Echte Inklusion bedeutet, dass jeder mitreden kann, ohne zuvor Buchstabenberge erklimmen zu müssen. Deshalb verbessern wir gleich mal die Lesbarkeit und verwenden statt des Wortungetüms Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Folgenden bevorzugt die Abkürzung BFSG.
Jetzt kostenlosen Quick-Check machen!
In 3 Minuten zum Ergebnis
Mit dem neuen BFSG sind viele Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre digitalen Plattformen inklusiv und zugänglich für alle zu machen. Wir haben einen Quick-Check entwickelt, damit Sie in 3 Minuten herausfinden, ob Ihr Unternehmen unter das neue Gesetz fällt.
Was ist das BFSG?
Das BFSG ist eine wichtige Gesetzesinitiative, die darauf abzielt, Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen. Sie richtet sich insbesondere an Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Personen mit geringen digitalen Kompetenzen. Das BFSG umfasst Bereiche wie digitale Inhalte (Websites, Apps), Produkte (z. B. Smartphones, Haushaltsgeräte) und Dienstleistungen (z. B. Online-Banking, öffentliche Verkehrsmittel).
Was sind die Ziele des BFSG?
Das BFSG verfolgt das ehrgeizige Ziel, durch die Umsetzung technischer Standards wie WCAG und geeigneter Gestaltungskriterien, Barrieren abzubauen und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.
Die digitale Barrierefreiheit spielt dabei eine zentrale Rolle.
Für wen gilt das BFSG?
Das BFSG betrifft eine breite Palette von digitalen Angeboten, insbesondere im B2C-Bereich. Dazu gehören:
- Web-Shops
Alle Online-Plattformen, die Waren und Dienstleistungen direkt an Verbraucher verkaufen, müssen sicherstellen, dass ihre Websites barrierefrei sind. Dies umfasst die gesamte Einkaufserfahrung von der Produktansicht bis zur Kaufabwicklung. - Webseiten für digitale Mitgliedschaften und Abonnements
Plattformen, auf denen Nutzer digitale Mitgliedschaften oder Abonnements abschließen können, müssen ihre Inhalte und Prozesse so gestalten, dass sie für alle zugänglich sind. - Webseiten mit Terminbuchungsfunktionen
Anbieter, die es Nutzern ermöglichen, online Termine zu buchen, müssen sicherstellen, dass der gesamte Buchungsprozess barrierefrei ist, um die Nutzung für alle Menschen zu ermöglichen.
Ausnahmen vom BFSG
Ausgenommen von den Bestimmungen des BFSG sind unter anderem:
- Kleinstunternehmen
Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von unter 2 Millionen Euro aufweisen, sind von den Anforderungen des Gesetzes ausgenommen. Diese Regelung soll kleinere Betriebe entlasten. - Alte Webseiten
Webseiten, die keine neuen Inhalte erhalten und lediglich als Archiv dienen, fallen nicht unter die neuen Anforderungen. - Bestehende Inhalte
Dokumente und Videos, die bis zum Stichtag am 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, müssen nicht rückwirkend barrierefrei gemacht werden. Diese Inhalte sind von den Vorgaben ausgenommen, solange sie nicht aktualisiert oder erneuert werden.
»Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre digitalen Angebote bis zum 28. Juni 2025 inklusiver zu gestalten und verbessern Sie das Erlebnis für alle Ihre Nutzer. Durch eine barrierefreie Gestaltung profitieren insbesondere Menschen mit Behinderungen von einem verbesserten Zugang zu Ihren Dienstleistungen. Gleichzeitig vermeiden Sie einen Imageschaden oder andere Konsequenzen. Wir unterstützen Sie gerne mit einer professionellen Beratung.«
Darum profitieren wir alle vom BFSG!
Ein Blick in die Statistik
Die Reduzierung digitaler Barrieren bringt Vorteile für jede Nutzergruppe. Unabhängig von individuellen Einschränkungen führt ein barrierefreier Zugang zu einem positiven Erlebnis für alle.
- In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung, die auf barrierefreie Zugänge und unterstützende Technologien angewiesen sind.
- Etwa 30 Prozent der Bevölkerung erleben vorübergehende Einschränkungen, wie Erkrankungen oder Verletzungen, die Barrierefreiheit erforderlich machen.
- 100 Prozent aller Nutzerinnen und Nutzer profitieren von einer einfacheren und verständlicheren Navigation, die die Zufriedenheit steigert.
Was droht beim Verstoß gegen das BFSG?
Ein Verstoß gegen das BFSG kann empfindliche und/oder geschäftsschädigende Konsequenzen nach sich ziehen:
- Bußgelder
Unternehmen können mit Geldstrafen belegt werden, die je nach Schwere und Dauer des Verstoßes verhängt werden. Diese Bußgelder können bis zu einer Höhe von 100.000 Euro reichen. - Verpflichtung zur Nachbesserung
Unternehmen können gezwungen werden, ihre digitalen Angebote nachträglich barrierefrei zu gestalten, was zusätzlichen Aufwand und Kosten verursachen kann. - Rechtsstreitigkeiten
Betroffene Personen oder Interessensvertretungen könnten rechtliche Schritte einleiten, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards zu erzwingen. - Imageschaden
Ein Verstoß gegen das Gesetz kann das öffentliche Ansehen eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen, insbesondere in einer zunehmend sensibilisierten Gesellschaft. - Geschäftseinbußen
Kunden, die auf barrierefreie Angebote angewiesen sind, könnten sich von nicht konformen Unternehmen abwenden, was zu einem Verlust von Marktanteilen führen kann.
Es ist daher wichtig und ausdrücklich zu empfehlen, die Anforderungen des BFSG ernst zu nehmen und proaktiv Maßnahmen zur Einhaltung zu ergreifen.
Was sind die Web Content Accessibility Guidelines?
Die Web Content Accessibility Guidelines spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des BFSG. So dienen insbesondere die WCAG 2.1 AA-Kriterien als international anerkannter Standard zur Gestaltung barrierefreier digitaler Inhalte.
Funktionen der Web Content Accessibility Guidelines:
- Richtlinien für Barrierefreiheit
Die WCAG 2.1 AA-Kriterien bieten konkrete Anleitungen, wie Webseiten und digitale Inhalte zugänglich gemacht werden können. Sie umfassen Aspekte wie Kontrast, Navigation, und die Bedienbarkeit mit Tastaturen. - Rechtskonformität
Die Einhaltung dieser Kriterien hilft Unternehmen, den gesetzlichen Anforderungen des BFSG gerecht zu werden und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. - Inklusion
Durch die Umsetzung der WCAG 2.1 AA-Kriterien wird sichergestellt, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen haben. - Qualitätsstandard
Die WCAG-Kriterien stellen einen Qualitätsstandard dar, der weltweit anerkannt ist und auf den sich Unternehmen verlassen können, um Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Insgesamt sind die WCAG 2.1 AA-Kriterien ein essenzielles Werkzeug, um die digitale Barrierefreiheit zu fördern und sicherzustellen, dass alle Nutzer gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten haben.
Das sollte jetzt auf Ihrer Website stehen!
Erklärung zur Barrierefreiheit
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist ebenso essenziell wie ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite. Sie signalisiert Ihren Nutzern, dass Ihre digitalen Inhalte für alle Menschen zugänglich sind und Sie die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Wir empfehlen Ihnen, diese Erklärung unkompliziert im Footer Ihrer Webseite zu platzieren, wo sie stets leicht auffindbar ist. Damit zeigen Sie Ihr Engagement für Inklusion und Transparenz, während Sie gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Weitere Tipps und wie Sie jetzt vorgehen sollten, finden Sie in unseren Handlungsempfehlungen.