Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Handlungsempfehlungen für betroffene Unternehmen
Unternehmen, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen, müssen ihre digitalen Angebote bis spätestens 28. Juni 2025 vollständig barrierefrei gestalten.
Die konkreten Aufgaben:
1. Analyse der bestehenden digitalen Angebote
Ziel: Bestandsaufnahme und Identifikation der Barrieren in bestehenden Websites, Apps und anderen digitalen Produkten.
Aufgaben:
- Durchführung eines Barrierefreiheits-Audits: Überprüfung der digitalen Angebote anhand der Anforderungen der EU-Richtlinie EN 301 549, die im Wesentlichen auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 mit Konformitätslevel A und AA als verpflichtende Kriterien der Barrierefreiheit referenziert.
- Erstellung eines Berichts über existierende Schwachstellen.
- Priorisierung der notwendigen Änderungen.
2. Technische Anpassungen und Optimierung
Ziel: Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen in digitalen Angeboten.
Aufgaben für Websites:
- Optimierung Struktur und Bedienbarkeit (z. B. per Tastatur oder Screenreader).
- Sicherstellung ausreichender Kontraste (Text zu Hintergrund).
- Bereitstellung von Textalternativen für Bilder und multimediale Inhalte.
- Verständliche und kurze Textinhalte.
- Korrektur ungenügender Navigationselemente.
Aufgaben für Apps:
- Einbindung von Bedienhilfen (z. B. VoiceOver, TalkBack).
- Anpassung von Formularen und interaktiven Elementen.
Aufgaben für Software und andere digitale Produkte:
- Einhaltung von Standards wie WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) auf Stufe AA.
Abschließend:
- Testen der Änderungen durch Experten und Personen mit Behinderung.
3. Erstellung einer Barrierefreiheits-Erklärung
Ziel: Transparente Information über den Barrierefreiheitsstatus der digitalen Angebote.
Aufgaben:
- Erstellung und Veröffentlichung einer Barrierefreiheits-Erklärung auf Websites und in Apps, wie es § 5 BFSG vorschreibt.
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Erklärung und Ergänzung von Hinweisen zu Änderungen und Verbesserungen der Barrierefreiheit.
Inhalte der Erklärung:
- Status der Barrierefreiheit.
- Beschreibung noch vorhandener Barrieren.
- Kontaktmöglichkeit für Feedback und Unterstützung (z. B. barrierefreie Alternativen).
- Erstellungsdatum und Informationen zu Updates.
Kontaktinformationen der Durchsetzungsstelle bzw. zuständigen Marktüberwachungsbehörde
Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT)
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Tel.: +49 641 303-2902
E-Mail: LBIT rpgi.hessen.de
4. Implementierung eines Feedback-Mechanismus
Ziel: Gewährleistung der Nutzerkommunikation und kontinuierlichen Verbesserung.
Aufgaben:
- Bereitstellung eines barrierefreien Kontaktformulars oder alternativer Kontaktmöglichkeiten.
- Einrichtung eines Systems zur Bearbeitung von Nutzeranfragen und Beschwerden über Barrieren.
- Integration von Feedback in zukünftige Verbesserungen.
5. Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
Ziel: Sicherstellung der langfristigen Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen.
Aufgaben:
- Schulung von Entwicklern, Designern und Content-Teams in barrierefreien Technologien und Gestaltung.
- Sensibilisierung der Führungsebene und der Projektbeteiligten für die Anforderungen und Vorteile der Barrierefreiheit.
Frist: 28. Juni 2025
Alle genannten Maßnahmen müssen bis zum 28. Juni 2025 vollständig umgesetzt sein. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, um rechtzeitig die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Eine professionelle Beratung durch Experten für Barrierefreiheit kann helfen, die Anforderungen effizient und korrekt zu erfüllen.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
- Bußgelder: Es drohen Sanktionen und Geldstrafen bei Nichtbefolgung der Vorgaben.
- Abmahnungen: Verbraucherorganisationen oder Wettbewerber können Verstöße abmahnen.
- Image-Schäden: Mangelnde Barrierefreiheit kann das Vertrauen der Kunden und Nutzer nachhaltig beeinträchtigen.